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§ 1 Höhe der Beiträge
Der monatliche Beitrag beträgt derzeit • für Mitglieder 12 Euro • für Mitglieder, die sich in einer Ausbildung nach dem BBG befinden, 4 Euro.
§ 2 Beitragsfreiheit
Die Beitragspflichten ruhen während des Grundwehrdienstes, des zivilen Ersatzdienstes, des Erziehungsurlaubs, Krankengeldbezuges oder der Familienpause.
Bei Einhaltung einer Kündigungsfrist in einer anderen Gewerkschaft bleibt die neubegründete fairTK-Mitgliedschaft auf Antrag beitragsfrei bis zum Ende der Kündigungsfrist.
§ 3 Beitragsermäßigung
Bei Beurlaubung ohne Dienstbezüge von mindestens einem Monat kann der Beitrag auf Antrag des Mitgliedes auf einen monatlichen Mindestbeitrag von 4 Euro ermäßigt werden.
Bei wirtschaftlicher Notlage kann der Vorstand auf Antrag eine Beitragsermäßigung gewähren.
§ 4 Fälligkeiten und Abführung der Beiträge
(1) Die Mitgliedsbeiträge sind am 15. für den laufenden Monat fällig.
(2) Der Beitragseinzug erfolgt durch Lastschriftverfahren und obliegt dem Vorstand.
(3) Kann die Lastschrift wegen vom Mitglied falsch übermittelter Bankdaten, unberechtigtem Widerspruch oder mangels Deckung nicht eingelöst werden, sind die hierfür berechneten Bankgebühren vom Mitglied zu tragen.
Bei verspäteter Zahlung der Beiträge können folgende Mahngebühren erhoben werden: • 1. Mahnung = 5 Euro • 2. Mahnung = 10 Euro
§ 5 In-Kraft-Treten
Diese Beitragsordnung gilt ab 18.08.2005; Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 18.08.2005.
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