fairTK ist keine Gewerkschaft. Aber: fairTK ist eine Arbeitnehmervereinigung, die sich für die Interessen ihrer Mitglieder einsetzt. Da sich diese Interessenvertretung auch auf tarifliche Bereiche ersteckt, haben wir mit der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) einen Kooperationsvertrag geschlossen, der unseren Vereinsmitgliedern eine "Gewerkschaft nach Maß" und den notwendigen Schutz bietet.
Es gibt gute Gründe fairTK-Mitglied zu werden. Wir nennen Ihnen die wichtigsten: - als fairTK-Mitglied unterstütze ich eine Arbeitnehmervertretung, die sich ausschließlich für die Interessen der TK-Arbeitnehmer einsetzt - als fairTK-Mitglied stärke ich den Haustarifvertrag der TK - als fairTK-Mitglied genieße ich einen maßgeschneiderten gewerkschaftlichen Schutz - als fairTK-Mitglied zahle ich einen günstigen Beitrag für ein faires Leistungsangebot - als fairTK-Mitglied habe ich die Möglichkeit im Rahmen von Internetabstimmungen direkten Einfluss auf die Tarifarbeit zu nehmen
Folgende Leistungen haben wir im Rahmen der Kooperationsvereinbarung für unsere Mitglieder über die GdS im Rahmen der jeweiligen GdS-Bestimmung sichergestellt: * Tarifforderungen, Tarifverhandlungen und Tarifabschlüsse durch fairTK in Zusammenarbeit mit der GdS * Rechtsberatungsgarantie: Die Rechtsanwälte der GdS stellen die Rechtsberatung über eine Hotline sicher * Rechtsschutzgarantie: Die Rechtsanwälte der GdS stellen bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen Ihre kompetente Vertretung sicher * Regelmäßige Informationen durch die Mitgliederzeitschrift der GdS Der monatliche Vereinsbeitrag beträgt derzeit einheitlich 12 Euro. Näheres zu den Vereinsbeiträgen und Möglichkeiten des ermäßigten Beitrags finden Sie in der Beitragsordnung. Zusätzliche Kosten durch die besondere GdS-Mitgliedschaft entstehen nicht. Sie sind in dem o.g. Betrag schon enthalten. Die schnellste Möglichkeit den Beitritt zu fairTK zu erklären bietet der Online-Antrag. In der Regel erhalten Sie innerhalb der nächsten 2 Arbeitstage eine Beitritts-Bestätigung per E-Mail. fairTK kann diesen sehr günstigen Monatsbeitrag von 12 Euro anbieten, da wir uns nur auf das Notwendige konzentrieren: * Unser maßgeschneidertes Leistungspaket deckt alle wichtigen Aspekte ab. * Auf Nebenleistungen (Versicherungen usw.) wird bewusst verzichtet. * Bei fairTK gibt es kein einkommensabhängiges Streikgeld. * Der Beitragseinzug ist nur per Lastschrift möglich. Das spart Verwaltungskosten. * fairTK beschäftigt keine Hauptamtlichen, sondern wird nur durch ehrenamtliche Arbeit getragen. * fairTK ist eine reine Non-Profit-Organisation und verfolgt keinerlei Gewinnabsicht. Für ein erweitertes Leistungsspektrum empfehlen wir die Mitgliedschaft in der GdS gemäß GdS-Satzung.
Im Leistungskatalog des Vereins ist das Streikgeld nicht dabei. Wir glauben, dass wir damit den Bedürfnissen der TK-Angestellten entsprechen. 1. Bisher haben nur Gewerkschaftsmitglieder Anspruch auf Streikgeld. Die aber nur dann, wenn sie den satzungsgemäßen Beitrag zahlen (siehe auch Vereinsbeitrag). Wieviele sind das? 2. Wann wurde bei der TK bisher gestreikt? 3. Die Durchführung eines Streiks ist nicht abhängig von der Zahlung eines Streikgeldes. Sollte bei der Techniker Krankenkasse tatsächlich die Situation eintreten, dass wir Arbeitnehmer unsere Arbeitsbedingungen durch einen Arbeitskampf verteidigen müssen, werden wir dies tun, auch wenn wir für die Dauer der Kampfmaßmahmen auf entsprechende Einkünfte verzichten müssten. Wer also weiterhin 1 % seiner Bruttobezüge bezahlen will, um im Falle eines Arbeitskampfes Streikgeld zu erhalten, dem können wir leider nicht dienen.
Um als Tarifvertragspartei aktiv werden zu können, benötigen wir den Status einer Gewerkschaft. Aus diesem Grund haben wir uns für die Kooperation mit einer starken und flexiblen Gewerkschaft entschieden. Diese Lösung bietet die Freiheit einer unabhängigen Arbeitnehmerkoalition und den Schutz einer Gewerkschaft.
Bei der Gewerkschaft der Sozialversicherung handelt es sich um die einzige Fachgewerkschaft in der Sozialversicherung. Bei der Suche nach einem geeigneten Kooperationspartner hat sich die GdS schnell, entscheidungsfreudig, mutig und innovativ gezeigt. Die GdS ist genau das, was wir gesucht haben!
Als fairTK-Mitglied werden Sie gleichzeitig Mitglied der GdS unter den in der Kooperationsvereinbarung vereinbarten Bedingungen.
Ja, der Vorstand der TK hat alle Tarifverträge auch mit der GdS unterschrieben. Insofern akzeptiert er fairTK in Kooperation mit der GdS als Tarifpartner uneingeschränkt.
Wir schließen niemanden aus, auch nicht Mitglieder anderer Gewerkschaften - solange Sie die Ziele von fairTK unterstützen.
Die Zahlung des monatlichen Mitgliedsbeitrages erfolgt generell nur per Lastschriftverfahren. Andere Zahlungsarten verursachen nur höhere Verwaltungskosten, die wiederum den Vereinsbeitrag unnötig in die Höhe treiben. Für unseres Mitglieder bietet das Lastschriftverfahren ein Höchstmaß an Sicherheit, da ein fehlerhafter Einzug innerhalb der nächsten sechs Wochen kostenlos retourniert werden.
Ja, die Beiträge zu fairTK gelten steuerlich als Werbungskosten gemäß § 9 EstG (Beiträge zu Berufsverbänden). Sie erhalten automatisch eine Jahresbescheinigung über die gezahlten Beiträge zur Vorlage im Rahmen der Steurererklärung.
Ja, denn fairTK setzt sich dafür ein, dass positive Tarifregelungen (z.B. Gehaltsanpassungen, Arbeitszeitbestimmungen) für alle Mitarbeiter der TK gelten, egal ob befristet oder unbefristet beschäftigt. Auch befristet Beschäftigte brauchen eine Arbeitnehmervertretung - und fairTK bietet hier ein faires Angebot zu einem attraktiven Preis!
Die Mitglieder von fairTK können alle die gleichen Leistungen beanspruchen - egal ob Vollzeit- oder Teilzeitkraft. Da das Leistungspaket von fairTK keinerlei einkommensabhängige Leistungen beinhaltet, haben wir uns bei der Vereinsgründung gegen einen einkommensabhängigen Beitrag entschieden. Wir gehen davon aus, dass der im Vergleich sehr günstige Monatsbeitrag (12 Euro) auch bei Teilzeitkräften i.d.R unterhalb der satzungsgemäßen Beiträge anderer Arbeitnehmerorganisationen liegt.
Mitglieder, die sich im Erziehungsurlaub oder in der Familienpause befinden, sind in dieser Zeit beitragsfrei. Bitte teilen Sie uns für die Beitragsbefreiung nach der Geburt Ihres Kindes den genauen Zeitraum (Beginn und voraussichtliches Ende) der Familienpause mit.
Selbstverständlich können unsere TK-Ruheständler Mitglied von fairTK werden. Auch Ruheständler profitieren von einer guten Tarifarbeit. Deshalb sollten auch sie Mitglied einer engagierten Arbeitnehmervertretung werden, die sich für ihre Interesse einsetzt.
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