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Die Freistellung erfolgt, wenn die Kenntnisvermittlung für Personalratsmitglieder erforderlich ist und die dafür aufzuwendenden Mittel in einem angemessenen Verhältnis stehen. Bei den von uns angebotenen Seminaren sind die grundsätzlichen Voraussetzungen mit der TK geklärt.
Darüber hinaus ist die Erforderlichkeit der Schulungsmaßnahme von dem Mitglied abhängig, das entsandt werden soll. Personalratsmitglieder, die Seminare besuchen möchten, dürfen noch nicht über Kenntnisse verfügen, die auf der Veranstaltung vermittelt werden sollen und sie müssen diese für ihre Arbeit im Gremium benötigen.
Weiterführende Informationen zur Thematik der Erforderlichkeit finden Sie hier (im Rundschreiben des BMI vom 28. April 2008).
Für eine Anmeldung zu unseren Seminaren benötigen Sie einen formalen Beschluss Ihres ÖPR (auch als JAV), den Sie bitte als Anlage zum Anmeldeformular beifügen. Das Gremium hat zu prüfen, ob die Maßnahme erforderlich ist und die Mitglieder auszuwählen, die daran teilnehmen sollen. Für Vertrauensleute der Schwerbehinderten sowie Gleichstellungsbeauftragte reicht ein entsprechender Antrag an die Dienststellenleitung.
Weiterhin muss Ihr/e Dienststellerleiter/in bestätigen, dass keine dienstlichen Einwände gegen Ihre Teilnahme bestehen (siehe Anmeldeformular).
Bitte faxen Sie die vollständige Anmeldung (inkl. Unterschrift Ihrer/s Dienststellenleiterin/s + Beschluss Ihres ÖPR) von Ihnen unterschrieben an unsere Fax-Nr. 0800/28 58 589 59009.
Sie erhalten von uns eine Bestätigung über die erfolgte Anmeldung. Sobald feststeht, dass die Mindesteilnehmerzahl erreicht wurde und das Seminar stattfindet, erhalten Sie eine Einladung über das Veranstaltungsmanagement der Techniker Krankenkasse.
Formular zur Anmeldung für eine Schulungs- und Bildungsveranstaltung: Zum Ausfüllen am Bildschirm und ausdrucken (word): hier [23 KB]
Zum Ausdrucken und handschriftlich ausfüllen (pdf): hier [28 KB]
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