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ÖPR2 - Beteiligungsrechte intensiv, Fristen, DV

Als PersonalvertreterIn stehen Sie vor einer Vielzahl von Aufgaben, Rechten und Pflichten. Die Regelungen im BPersVG gewähren Ihnen umfangreiche Kompetenzen, die Sie für die bestmögliche Vertretung Ihrer KollegInnen nutzen können. Im zweiten Teil unseres BPersVG-Grundlagenseminars gehen wir intensiv auf Ihre Beteiligungsrechte als Personalvertretung ein.

Teilnehmerkreis / Voraussetzungen:

Dieses Seminar richtet sich an neu oder wieder gewählte örtliche Personalräte, die bisher nicht an einer Grundlagenschulung zu den u. g. Themen (§ 46 Abs. 6 BPersVG) teilgenommen haben oder ihre Kenntnisse auffrischen müssen. Außerdem sind örtliche Schwerbehindertenvertrauenspersonen sowie Gleichstellungsbeauftragte herzlich dazu eingeladen, an dem Seminar teilzunehmen.

Hinweis: Damit Sie den optimalen Nutzen aus diesem Seminar ziehen, sollten Sie zuvor an dem 1. Teil unseres ÖPR-Grundlagenseminars (ÖPR1) teilnehmen.

Ihr Nutzen:

Das Seminar wird von dem erfahrenen Dozenten Christoph Henning durchgeführt. Da er die TK und das BPersVG seit vielen Jahren kennt, gehen Sie auf Nummer sicher, dass Sie nur praxisrelevante Inhalte im Seminar erlernen. Außerdem achten wir sehr auf eine moderne, produktive und angenehme Lernatmosphäre. Zudem bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Fragen vor Ort mit einem Mitglied des HPR-Vorstands zu besprechen, was die Praxisrelevanz für Sie zusätzlich sichert. Schwerpunkte in dem Seminar werden die Vertiefung Ihres Wissens zu Ihren umfangreichen Beteiligungsrechten als Personalvertretung nach § 75 und 76 BPersVG, das Initiativrecht, Fristen und Dienstvereinbarungen sein.

Inhalte:

Der Informationsanspruch der Personalvertretung
Die Rechte der Personalvertretung aus der formellen Beteiligung (Mitbestimmung, Mitwirkung, Anhörung)

Folgen und Handlungsmöglichkeiten bei unzureichender Beteiligung

Fristberechnung und Fristlauf
- Vorgehensweise im Falle der Nichteinigung
- Handlungsmöglichkeiten bei Abbruch des Verfahrens

Initiativrecht der Personalvertretung
- Zweck
- Qualifiziertes / eingeschränktes / allgemeines Initiativrecht
- Verfahren der Nichteinigung im Initiativrecht

Dienstvereinbarungen
Praktische Fälle der Mitbestimmung nach § 75 und 76 BPersVG

Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz nach dem Personalvertretungsrecht

Ansprechpartner/in

- Inhaltlich: Marko Bösing, Tel.: 040 - 69 09-12 08; Sara Mertke, Tel.: 040 - 69 09-16 40
- Organisatorisch: fairTK-Team, Tel.: 040 - 69 09-25 96

Termine und Orte (Änderungen vorbehalten):

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Aktuelle Termine finden Sie hier.
Ihre Teilnahme stimmen Sie bitte mit Ihrer Führungskraft ab.

Anmeldung:

Melden Sie sich über das Anmeldeformular [23 KB] verbindlich an.
Nähere Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten Sie hier.