Als Perrsonalvertretung stehst Du vor einer Vielzahl von Aufgaben, Rechten und Pflichten. Die Regelungen im BPersVG gewährt Dir umfangreiche Kompetenzen, die Du für die bestmögliche Vertretung Deines Kollegiums nutzen kannst. Im zweiten Teil unseres BPersVG-Grundlagenseminars gehen wir intensiv auf Deine Beteiligungsrechte als Personalvertretung ein.

Teilnehmerkreis / Voraussetzungen:

Dieses Seminar richtet sich an neu oder wieder gewählte örtliche Personalräte, die bisher nicht an einer Grundlagenschulung zu den u. g. Themen teilgenommen haben oder ihre Kenntnisse auffrischen müssen. Außerdem sind örtliche Schwerbehindertenvertrauenspersonen sowie Gleichstellungsbeauftragte herzlich dazu eingeladen, an dem Seminar teilzunehmen.

Hinweis: Damit Du den optimalen Nutzen aus diesem Seminar ziehst, solltest Du zuvor an dem 1. Teil unseres ÖPR-Grundlagenseminars (ÖPR1) teilnehmen.

Dein Nutzen:

Das Seminar wird von unseren erfahrenen Trainerinnen und Trainern durchgeführt. Da sie die TK und das BPersVG kennen, gehst Du auf Nummer sicher, dass Du nur praxisrelevante Inhalte im Seminar erlernst. Außerdem achten wir sehr auf eine moderne, produktive und angenehme Lernatmosphäre. Zudem bieten wir Dir die Möglichkeit Deine Fragen vor Ort mit einem Mitglied des HPR-Vorstands zu besprechen, was die Praxisrelevanz für Dich zusätzlich sichert. Schwerpunkte in dem Seminar werden die Vertiefung Deines Wissens zu Deinen umfangreichen Beteiligungsrechten als Personalvertretung, das Initiativrecht, Fristen und Dienstvereinbarungen sein.

Inhalte:

Erst mit Ablauf beider Module gilt das T1 als komplett absolviert und damit als teilgenommen.

Modul 1 als Webinar:

Zusammenfassung des ÖPR 1

Offener Themenspeicher

Übersicht Arbeitsrecht

Der Informationsanspruch der Personalvertretung

Die Rechte der Personalvertretung aus der formellen Beteiligung (Mitbestimmung, Mitwirkung, Anhörung)

Folgen und Handlungsmöglichkeiten bei unzureichender Beteiligung

Ausblick auf das Präsenzseminar

Modul 2 in Präsenz:

Fristberechnung und Fristlauf
– Vorgehensweise im Falle der Nichteinigung
– Handlungsmöglichkeiten bei Abbruch des Verfahrens

Initiativrecht der Personalvertretung
– Zweck
– Qualifiziertes / eingeschränktes / allgemeines Initiativrecht
– Verfahren der Nichteinigung im Initiativrecht

Dienstvereinbarungen

Praktische Fälle der Mitbestimmung nach § 75 und 76 BPersVG

Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz nach dem Personalvertretungsrecht

HPRVO im Seminar

Ansprechpartner/in:

– Inhaltlich: Andreas Stegemann, Tel.: 040 – 69 09-23 64
– Organisatorisch: fairTK-Team, Tel.: 040 – 35 67-69 62

Termine und Orte:

Modul 1 als Webinar:

SeminarDatumUhrzeitOrtHinweise
ÖPR2-W-01/202617.02.2026 08:30 - 15:30 UhrWebinarfreie Plätze!
ÖPR2-W-02/202614.04.202608:30 - 15:30 UhrWebinarfreie Plätze!
ÖPR2-W-03/202608.09.202608:30 - 15:30 UhrWebinarfreie Plätze!

Modul 2 in Präsenz:

SeminarvonbisOrtHinweise
ÖPR2-H-01/202609.03.2026 13:00 Uhr11.03.2026 12:30 UhrHaynfreie Plätze!
ÖPR2-S-02/202617.06.2026 13:00 Uhr19.06.2026 12:30 UhrSalzhausenfreie Plätze!
ÖPR2-S-03/202612.10.2026 13:00 Uhr14.10.2026 12:30 UhrSalzhausenfreie Plätze!

Anmeldung:

Nähere Informationen zum Anmeldeverfahren erhältst Du hier.

Kosten:

Die Kosten für diese Module betragen insgesamt je Teilnehmer: 589,20 €

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