Bei Kündigungen ist die SBV besonders gefordert. Jetzt gilt es, alle Möglichkeiten Ihres neu gestärkten Beteiligungsrechts gegenüber dem Arbeitgeber zu kennen. Hier erfahren Sie welche Handlungsoptionen bestehen, um, sofern möglich, Kündigungen zu verhindern. Hier kommt es, darauf an, schon weit im Vorfeld präventiv tätig zu werden.

Sie lernen, wie das Kündigungsverfahren abläuft und welche Fristen gelten. Im Seminar können Sie üben, wie die SBV Stellungnahmen gegenüber dem Dienststellenleiter und dem Integrationsamt formuliert wird.

Teilnehmerkreis / Voraussetzungen:

Dieses Seminar richtet sich an die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen. Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX für die Schwerbehindertenvertretung  erforderlich, die das hier vermittelte Wissen für die Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigt und nicht über entsprechende Kenntnisse verfügt

Hinweis: Sollten Sie bereits als Mitglied eines Personalrats an dem Seminar Beendigung von Arbeitsverhältnissen teilgenommen haben, ist eine Teilnahme an diesem Seminar nicht möglich.

Ihr Nutzen:

Das Seminar wird von unseren erfahrenen Trainerinnen und Trainern durchgeführt. Da sie die TK und das BPersVG kennen, gehen Sie auf Nummer sicher, dass Sie nur praxisrelevante Inhalte im Seminar erlernen. Außerdem achten wir sehr auf eine moderne, produktive und angenehme Lernatmosphäre. Nach dem Seminar kennen Sie die Anforderungen an eine wirksame Kündigung und wissen, wann Kündigungsschutz besteht. Es besteht Klarheit, worauf es bei SBV-Stellungnahmen zu einer Kündigung wirklich ankommt. Sie wissen, wie Sie wann mit anderen Beteiligten zusammenarbeiten. Sie kennen Handlungsoptionen, um es gar nicht erst zur Kündigung kommen zu lassen.

Inhalte:

Bevor es zur Kündigung kommt:

Handlungsoptionen für die SBV, um Kündigungen zu verhindern bzw. abzumildern.

Abwendung krankheitsbedingter Kündigungen: Ordnungsgemäßes Betriebliches Eingliederungsmanagement sowie Anwendung der Dienstvereinbarung Integration und der Dienstvereinbarung Gesundheit.

  1. Rechtliche Anforderungen an eine Abmahnung und das Informationsrecht der SBV
  2. Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
  3. Geltungsbereich: Wann ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
  4. Kündigung aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen
  5. Die Kündigungsarten: ordentlich, fristlos und Änderungskündigung
  6. Wer, wie, bis wann? Formvorschriften, Erklärungs- und Kündigungsfristen
  7. Kündigung wegen Schlecht- oder Minderleistung
  8. Unkündbarkeit: Regelungen des TKT und Rechtsprechung dazu
  9. Anhörung der SBV und des Personalrats vor jeder Kündigung
  10. Aufhebungsvertrag- Chancen und Risiken
  11. Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Kollegen
  12. Ab wann greift der besondere Schutz? Was gilt es, bei Anträgen auf Feststellung einer Schwerbehinderung und Gleichstellung zu beachten?
  13. Verfahren: Zustimmung des Integrationsamts
  14. Rechtliche Schritte gegen die Zustimmung des Integrationsamtes
  15. Stellungnahmen zur Kündigung: Form, Gründe und Beteiligungszeitpunkt
  16. NEUE Rechtslage: Unwirksamkeit der Kündigung ohne ordnungsgemäße Beteiligung der SBV durch den Arbeitgeber
  17. Individualrecht: Was können Schwerbehinderte nach Erhalt einer Kündigung tun?
  18. Kündigungsschutzverfahren

Ansprechpartner/in:

– Inhaltlich: Andreas Stegemann, Tel.: 040 – 69 09-23 64
– Organisatorisch: fairTK-Team, Tel.: 040 – 35 67-69 62

Termine und Orte:

SeminarvonbisOrtHinweise
BASBV-H-01/2508.12.25 13:00 Uhr10.12.25 12:30 UhrHaynFreie Plätze!

Anmeldung:

Nähere Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten Sie hier.

Kosten:

Die Kosten für dieses Seminar betragen je Teilnehmer: 392,80 €