Hier haben wir Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen zu fairTK zusammengestellt.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen gerne auch für weitere Fragen zur Verfügung.
Es gibt gute Gründe fairTK-Mitglied zu werden. Wir nennen Ihnen die wichtigsten:
- als fairTK-Mitglied unterstütze ich eine Arbeitnehmervertretung, die sich ausschließlich für die Interessen der TK-Beschäftigten einsetzt
- als fairTK-Mitglied stärke ich den Haustarifvertrag der TK
- als fairTK-Mitglied genieße ich einen maßgeschneiderten gewerkschaftlichen Schutz
- als fairTK-Mitglied zahle ich einen günstigen Beitrag für ein faires Leistungsangebot
- als fairTK-Mitglied habe ich die Möglichkeit, im Rahmen von Internetabstimmungen direkten Einfluss auf die Tarifarbeit zu nehmen
Folgende Leistungen haben wir im Rahmen der Kooperationsvereinbarung für unsere Mitglieder über die GdS im Rahmen der jeweiligen GdS-Bestimmung sichergestellt:
- Tarifforderungen, Tarifverhandlungen und Tarifabschlüsse durch fairTK in Zusammenarbeit mit der GdS
- Unterstützung bei Arbeitskampfmaßnahmen inkl. Streikgeld (gem. Streikordnung)
- Rechtsberatungsgarantie: Die Rechtsanwälte der GdS stellen die Rechtsberatung über eine Hotline sicher.
- Rechtsschutzgarantie: Die Rechtsanwälte der GdS vertreten Sie bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen kompetent.
- Regelmäßige Informationen durch die Mitgliederzeitschrift der GdS
Der monatliche Vereinsbeitrag beträgt derzeit einheitlich 8 Euro für Angestellte und Ruheständler. Auszubildende zahlen 4 Euro pro Monat. Näheres zu den Vereinsbeiträgen und Möglichkeiten des ermäßigten Beitrags finden Sie in der Beitragsordnung. Zusätzliche Kosten durch die besondere GdS-Mitgliedschaft entstehen nicht. Sie sind in dem o.g. Betrag schon enthalten.
Die schnellste Möglichkeit den Beitritt zu fairTK zu erklären bietet der Online-Antrag. In der Regel erhalten Sie schnellstmöglich eine Beitritts-Bestätigung per E-Mail.
fairTK kann diesen vergleichsweise günstigen Monatsbeitrag von 12 Euro anbieten, da wir uns nur auf das Notwendige konzentrieren:
- Unser maßgeschneidertes Leistungspaket deckt alle wichtigen Aspekte ab.
- Auf Nebenleistungen (Versicherungen usw.) wird bewusst verzichtet.
- Der Beitragseinzug ist nur per Lastschrift möglich. Das spart Verwaltungskosten.
- fairTK beschäftigt keine Hauptamtlichen, sondern wird nur durch die Arbeit Ehrenamtlicher getragen.
- Als reine Non-Profit-Organisation verfolgt fairTK keinerlei Gewinnabsicht.
- Für ein erweitertes Leistungsspektrum empfehlen wir die Mitgliedschaft in der GdS gemäß GdS-Satzung.
Um als Tarifvertragspartei aktiv werden zu können, benötigen wir den Status einer Gewerkschaft. Aus diesem Grund haben wir uns für die Kooperation mit einer starken und flexiblen Gewerkschaft entschieden. Diese Lösung verbindet die Freiheit einer unabhängigen Arbeitnehmerkoalition mit dem Schutz einer Gewerkschaft.
Bei der Gewerkschaft der Sozialversicherung handelt es sich um die einzige Fachgewerkschaft in der Sozialversicherung. Bei der Suche nach einem geeigneten Kooperationspartner hat sich die GdS schnell, entscheidungsfreudig, mutig und innovativ gezeigt. Die GdS ist genau das, was wir gesucht haben!
Als fairTK-Mitglied werden Sie gleichzeitig Mitglied der GdS unter den in der Kooperationsvereinbarung vereinbarten Bedingungen.
Ja, der Vorstand der TK hat alle Tarifverträge fairTK/GdS unterschrieben. Insofern akzeptiert er fairTK in Kooperation mit der GdS als Tarifpartner uneingeschränkt. Seit 2005 führt ausschließlich fairTK/GdS Tarifverhandlungen mit der TK.
Wir schließen niemanden aus, auch nicht Mitglieder anderer Gewerkschaften – so lange Sie die Ziele von fairTK unterstützen.
Die Zahlung des monatlichen Mitgliedsbeitrages erfolgt generell nur per Lastschriftverfahren („SEPA Basislastschrift“). Andere Zahlungsarten verursachen nur höhere Verwaltungskosten – das würde den Vereinsbeitrag unnötig in die Höhe treiben. Für unsere Mitglieder bietet das Lastschriftverfahren ein Höchstmaß an Sicherheit, da ein fehlerhafter Einzug innerhalb der nächsten acht Wochen retourniert werden kann.
Ja, die Beiträge zu fairTK gelten steuerlich als Werbungskosten gemäß § 9 EstG (Beiträge zu Berufsverbänden). Am Jahresbeginn erhalten unsere Mitglieder automatisch eine Jahresbescheinigung über die im Vorjahr gezahlten Beiträge zur Vorlage im Rahmen der Steurererklärung.
Ja, denn fairTK setzt sich dafür ein, dass positive Tarifregelungen (z.B. Gehaltsanpassungen, Arbeitszeitbestimmungen) für alle Mitarbeiter der TK gelten, egal ob befristet oder unbefristet beschäftigt. Auch befristet Beschäftigte brauchen eine Arbeitnehmervertretung – und fairTK bietet hier ein faires Angebot zu einem attraktiven Preis!
Die Mitglieder von fairTK können alle die gleichen Leistungen beanspruchen – egal ob als Vollzeit- oder Teilzeitkraft. Da das Leistungspaket von fairTK keinerlei einkommensabhängige Leistungen beinhaltet, haben wir uns bei der Vereinsgründung gegen einen einkommensabhängigen Beitrag entschieden. Wir gehen davon aus, dass der im Vergleich sehr günstige Monatsbeitrag (12 Euro) auch bei Teilzeitkräften i.d.R. unterhalb der satzungsgemäßen Beiträge anderer Arbeitnehmerorganisationen liegt.
Mitglieder, die sich in Elternzeit oder in der Familienpause befinden, sind in dieser Zeit beitragsfrei. Bitte teilen Sie uns für die Beitragsbefreiung nach der Geburt Ihres Kindes den genauen Zeitraum (Beginn und voraussichtliches Ende) der Elternzeit/Familienpause mit.
Selbstverständlich können unsere TK-Ruheständler Mitglied von fairTK werden. Auch Ruheständler profitieren von einer guten Tarifarbeit. Deshalb sollten auch sie Mitglied einer engagierten Arbeitnehmervertretung werden, die sich für ihre Interesse einsetzt.