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Grundlage für die Beitragserhebung von fairTK bildet unsere Beitragsordnung.

Diese wird von den fairTK´lern in der Mitgliederversammlung beschlossen, zuletzt am 17.06.2023.

§ 1 - Höhe der Beiträge

Der monatliche Beitrag beträgt derzeit

  • für Mitglieder 8 Euro
  • für Mitglieder, die sich in einer Ausbildung nach dem BBiG befinden, 4 Euro (Hinweis: Gilt auch für Duale Studenten der TK)
§ 2 - Beitragsfreiheit

Die Beitragspflichten ruhen während des Grundwehrdienstes oder des freiwilligen Wehrdienstes, des zivilen Ersatzdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes, der Erziehungszeit, oder der Familienpause.

Die Beitragspflichten ruhen ebenfalls bei Bezug von Entgeltersatzleistungen, wenn diese zuzüglich (tariflicher) sozialer Ausgleichzulagen, das vormalige Nettoarbeitsentgelt nicht ausgleichen.

Bei Einhaltung einer Kündigungsfrist in einer anderen Gewerkschaft bleibt die neubegründete fairTK-Mitgliedschaft auf Antrag beitragsfrei bis zum Ende der Kündigungsfrist.

§ 3 - Beitragsermäßigung

Bei Beurlaubung ohne Dienstbezüge von mindestens einem Monat kann der Beitrag auf Antrag des Mitgliedes auf einen monatlichen Mindestbeitrag von 4 Euro ermäßigt werden.

Bei wirtschaftlicher Notlage kann der Vorstand auf Antrag eine Beitragsermäßigung gewähren.

§ 4 - Fälligkeiten und Abführung der Beiträge

(1) Die Mitgliedsbeiträge sind am 15. für den laufenden Monat fällig. Liegt regelmäßig ein anderer Zahltag des Arbeitgebers vor, kann der Vorstand einen abweichenden monatlichen Fälligkeitstermin festlegen.

(2) Der Beitragseinzug erfolgt durch Lastschriftverfahren und obliegt dem Vorstand.

(3) Kann die Lastschrift wegen vom Mitglied falsch übermittelter Bankdaten, unberechtigtem Widerspruch oder mangels Deckung nicht eingelöst werden, sind die hierfür berechneten Bankgebühren vom Mitglied zu tragen.

(4) Bei verspäteter Zahlung der Beiträge können folgende Mahngebühren erhoben werden:

  • 1. Mahnung = 5 Euro
  • 2. Mahnung = 10 Euro
§ 5 - In-Kraft-Treten

Diese Beitragsordnung gilt ab 01.08.2023;

Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 17.06.2023

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