Als PersonalvertreterIn stehen Sie vor einer Vielzahl von Aufgaben, Rechten und Pflichten. Die Regelungen im BPersVG gewähren Ihnen umfangreiche Kompetenzen, die Sie für die bestmögliche Vertretung Ihrer KollegInnen nutzen können. Im zweiten Teil unseres BPersVG-Grundlagenseminars gehen wir intensiv auf Ihre Beteiligungsrechte als Personalvertretung ein.
Teilnehmerkreis / Voraussetzungen:
Dieses Seminar richtet sich an neu oder wieder gewählte örtliche Personalräte, die bisher nicht an einer Grundlagenschulung zu den u. g. Themen teilgenommen haben oder ihre Kenntnisse auffrischen müssen. Außerdem sind örtliche Schwerbehindertenvertrauenspersonen sowie Gleichstellungsbeauftragte herzlich dazu eingeladen, an dem Seminar teilzunehmen.
Hinweis: Damit Sie den optimalen Nutzen aus diesem Seminar ziehen, sollten Sie zuvor an dem 1. Teil unseres ÖPR-Grundlagenseminars (ÖPR1) teilnehmen.
Ihr Nutzen:
Das Seminar wird von unseren erfahrenen Trainerinnen und Trainern durchgeführt. Da sie die TK und das BPersVG kennen, gehen Sie auf Nummer sicher, dass Sie nur praxisrelevante Inhalte im Seminar erlernen. Außerdem achten wir sehr auf eine moderne, produktive und angenehme Lernatmosphäre. Zudem bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Fragen vor Ort mit einem Mitglied des HPR-Vorstands zu besprechen, was die Praxisrelevanz für Sie zusätzlich sichert. Schwerpunkte in dem Seminar werden die Vertiefung Ihres Wissens zu Ihren umfangreichen Beteiligungsrechten als Personalvertretung, das Initiativrecht, Fristen und Dienstvereinbarungen sein.
Inhalte:
Erst mit Ablauf beider Module gilt das T1 als komplett absolviert und damit als teilgenommen.
Modul 1 als Webinar:
Zusammenfassung des ÖPR 1
Offener Themenspeicher
Übersicht Arbeitsrecht
Der Informationsanspruch der Personalvertretung
Die Rechte der Personalvertretung aus der formellen Beteiligung (Mitbestimmung, Mitwirkung, Anhörung)
Folgen und Handlungsmöglichkeiten bei unzureichender Beteiligung
Ausblick auf das Präsenzseminar
Modul 2 in Präsenz:
Fristberechnung und Fristlauf
– Vorgehensweise im Falle der Nichteinigung
– Handlungsmöglichkeiten bei Abbruch des Verfahrens
Initiativrecht der Personalvertretung
– Zweck
– Qualifiziertes / eingeschränktes / allgemeines Initiativrecht
– Verfahren der Nichteinigung im Initiativrecht
Dienstvereinbarungen
Praktische Fälle der Mitbestimmung nach § 75 und 76 BPersVG
Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz nach dem Personalvertretungsrecht
HPRVO im Seminar
Ansprechpartner/in:
– Inhaltlich: Andreas Stegemann, Tel.: 040 – 69 09-23 64
– Organisatorisch: fairTK-Team, Tel.: 040 – 35 67-69 62
Termine und Orte:
Modul 1 als Webinar:
Seminar | Datum | Uhrzeit | Ort | Hinweise |
---|---|---|---|---|
ÖPR2-W-01/25 | 06.03.25 | 08:30 Uhr - 15:30 Uhr | Webinar | ausgebucht! |
ÖPR2-W-03/25 | 25.03.25 | 08:30 Uhr - 15:30 Uhr | Webinar | freie Plätze! |
ÖPR2-W-05/25 | 03.06.25 | 08:30 Uhr - 15:30 Uhr | Webinar | freie Plätze! |
Modul 2 in Präsenz:
Seminar | von | bis | Ort | Hinweise |
---|---|---|---|---|
ÖPR2-H-02/24 | 25.09.24 13:00 Uhr | 27.09.24 12:30 Uhr | Hayn | freie Plätze! |
ÖPR2-S-04/24 | 09.10.24 13:00 Uhr | 11.10.24 12:30 Uhr | Salzhausen | freie Plätze! |
ÖPR2-S-02/25 | 12.03.25 13:00 Uhr | 14.03.25 12:30 Uhr | Salzhausen | ausgebucht! |
ÖPR2-H-04/25 | 14.04.25 13:00 Uhr | 16.04.25 12:30 Uhr | Hayn | freie Plätze! |
ÖPR2-S-06/25 | 11.06.25 13:00 Uhr | 13.06.25 12:30 Uhr | Salzhausen | freie Plätze! |
Anmeldung:
Nähere Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten Sie hier.
Kosten:
Die Kosten für diese Module betragen insgesamt je Teilnehmer: 589,20 €