Unsere Seminare stellen eine Angebot für alle Personalvertreter der TK dar, egal ob fairTK-Mitglied oder nicht. Und vielleicht bist Du ja nach der Teilnahme so überzeugt von unserer Idee, dass sich diese Frage nicht mehr stellt 😉
Die hier aufgeführten Seminare vermittlen im Wesentlichen Wissen zum Bundespersonalvertretungsgesetz und zum Tarifvertrag der TK. Für ein Seminar zum Betriebsverfassungsgesetz und zum Tarifvertrag der TKGG sprich uns bitte an. Wir planen dann gerne für Dich und weitere Mitglieder aus Deinem Betriebsrat ein auf Eure Bedürfnisse zugeschnittenes Seminar.
fairTK führt die angebotenen Seminare in Kooperation mit dem Trainer Christoph Henning durch.
Nach erfolgreicher Freistellung durch die TK bzw. die TKGG werden auch die Kosten für das Seminar von der TK bzw. der TKGG übernommen.
Du erhältst Deine persönlichen Seminarunterlagen zu Beginn des Seminars vom Seminarleiter und darfst diese natürlich behalten.
Wir benötigen mindestens 8 Teilnehmer, um ein Seminar stattfinden zu lassen, u.a. weil wir sehr viel Wert auf gruppendynamische Lehrmethoden legen. Die Höchstteilnehmerzahl für unsere Seminare ist auf 15 Personen begrenzt. Nur in Ausnahmefällen können auch mal mehr an einem Seminar teilnehmen.
Ein sehr wichtiger Bestandteil unserer Seminare ist der Erfahrungsausstausch mit den ÖPRlern aus anderen Einheiten. So musst Du das Rad nicht jedes Mal neu erfinden, sondern kannst neue Erfolgsstrategien kennenlernen und bei Deinen Verhandlungen ausprobieren. Außerdem haben KollegInnen, die Deine Situation in der Dienststelle nicht kennen, häufig ganz neue Lösungsansätze. Je „bunter“ also die Mischung der Seminarteilnehmer ist, umso größer wird der Strauß Deiner Handlungsmöglichkeiten.
Wir bitten Dich deshalb bei der Anmeldung darauf Rücksicht zu nehmen und maximal drei Personen aus Deinem ÖPR für das selbe Seminar anzumelden. Weiche ggf. bitte auf einen anderen Seminartermin aus.
Unsere Seminare finden in den Bildungszentren der TK in Hayn (in der Nähe von Erfurt) und in Salzhausen (Lüneburger Heide) statt. Den jeweiligen Ort kannst Du der Terminübersicht entnehmen.
In beiden Bildungszentren ist für den Zeitraum des Seminars bzw. der Schulung die Verpflegung im Rahmen einer Vollpension sichergestellt.
In der Einladung zum Seminar, die Dir vom Veranstaltungsmanagement der Techniker Krankenkasse zugeschickt wird, erhältst Du nähere Information zur An- und Abreise.
Sofern Dir- trotz verbindlicher Anmeldung zu Deinem Seminar – die Teilnahme nicht möglich ist, storniere Deine Anmeldung bitte unverzüglich in Deinem Online-Personalservice. Sollte Dir ein Zugriff auf Deinem Online-Personalservice nicht möglich sein, wende Dich bitte per Mail ans Veranstaltungsmanagement der TK.
Wir weisen Dich an dieser Stelle darauf hin, dass bei einer Absage vor Seminarbeginn Deinerseits gestaffelte Stornogebühren als Ausfallentschädigung anfallen:
- bis zu einer Woche vor Seminarbeginn: kostenfrei
- bis zu vier Arbeitstagen vor Beginn des ersten Seminartages: 50% der Seminarkosten
- ab einschließlich drei Arbeitstage vor Beginn des ersten Seminartages: 100% der Seminarkosten
Die Bildungszentren der TK bieten während der Seminarzeiten nach Voranmeldung auch eine kostenpflichtige Kinderbetreuung an. Die Vollpensionspauschale für Übernachtung und Verpflegung beträgt dabei 5 EUR je Kind und Tag (Stand 2017) und muss von Dir selbst getragen werden. Die Anmeldung Deines Kindes muss spätestens 2 Wochen vor dem Seminarbeginn erfolgen.
Weitere Einzelheiten und Informationen zur Voranmeldung findest Du im TKone. Gern stehen Dir auch die Bildungszentren für weitere Fragen zur Kinderbetreuung zur Verfügung.